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E-Rechnung Teil 8 von 9
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E-Rechnung in der EU

Auch auf europäischer Ebene gibt es eine Initiative zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich und eines Meldesystems, genannt ViDA. Ziel ist es, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen.

Die EU-Kommission veröffentlichte am 8. Dezember 2022 ihren Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“, kurz ViDA.

Der Vorschlag für das Gesetzgebungspaket besteht aus drei Säulen und beinhaltet:

Die E-Rechnung wird zum Standard

Die E-Rechnung wird ab 2028 zum Standard in Europa.

Das bedeutet, dass Rechnungen gem. Artikel 218 Satz 1 MwStSystRL-E ab dem 1. Januar 2028 in einem strukturierten elektronischen Format gemäß der EN 16931 auszustellen sind. Von den Mitgliedsstaaten kann die E-Rechnung bereits ab 2024 verpflichtend eingeführt werden.

Fristen für Rechnungsstellung und -empfang

  • Die E-Rechnung ist spätestens zwei Tage nach der Entstehung des Geschäftsvorfalls auszustellen. Anschließend müssen die meldepflichtigen Informationen der E-Rechnung innerhalb von zwei Tagen an eine zentrale EU-Plattform gemeldet werden.
  • Der Rechnungsempfänger hat nach Empfang der Rechnung ebenfalls zwei Tage Zeit, die meldepflichtigen Informationen an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
  • Die verkürzte Meldefrist erleichtert dem Fiskus den Abgleich zwischen den Daten des Rechnungsstellers und denen des Rechnungsempfängers und sorgt für die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.

Sammelrechnung

Laut aktuellem Richtlinienvorschlag soll ab dem 1. Januar 2028 die Möglichkeit entfallen, zusammenfassende Rechnungen (Sammelrechnungen) auszustellen.

USt-Meldesystem ab 2028

Meldung USt-relevanter Informationen

Ab 2028 soll ein EU-weites USt-Meldesystem für innergemeinschaftliche Transaktionen eingeführt werden. Erhoben werden die Daten von den einzelnen Mitgliedstaaten. Anschließend werden die Daten automatisch an eine zentrale EU-Stelle (VAT Information Exchange System, kurz VIES) übermittelt, wo ein Abgleich stattfindet.

Zusammenfassende Meldung

Da die Zusammenfassende Meldung nach Ansicht der Kommission nicht ausreichend zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beiträgt, soll diese im Zuge des Meldesystems ab 2028 abgeschafft werden.

Mitgliedstaaten müssen zustimmen

Damit dieses Gesetzgebungspaket verabschiedet werden kann, müssen alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen – eine Herausforderung angesichts der notwendigen Anpassungen der bestehenden nationalen Systeme. Es ist zu erwarten, dass Änderungen im Vorschlag vorgenommen werden.

Details finden Sie unter: VAT in the Digital Age

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Ansprechpartner:in

Eugen Müller
Partner, Steuerberater, LL.M.

Quelle: DATEV