Sie sind hier: Müller Blum » Willkommen in der Zukunft
Lesedauer: 3 Minuten

Willkommen in der Zukunft

Reform der Grundsteuer: Handlungsbedarf für alle Eigentümer von Immobilien

Die Grundsteuer wird neu geregelt. Somit müssen in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Dies bedeutet, dass  Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben müssen. Die auf diesem Weg erhobenen Werte werden ab 2025 als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer herangezogen werden.

Ermittlung der Grundsteuer

Bundesmodell vs. Ländermodelle

Im Bereich der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) werden voraussichtlich alle Bundesländer das sog. Bundesmodell umsetze, das mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde.

Bei der Grundsteuer B (Grundvermögen) haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Modelle zur Ermittlung der Grundsteuer entwickelt. Die übrigen Bundesländer verwenden ebenfalls das sog. Bundesmodell. Dabei weichen das Saarland und Sachsen bei der Höhe der Steuermesszahl vom Bundesmodell ab.

Neu eingeführt wurde eine Grundsteuer C, die den Kommunen die Möglichkeit gibt, für baureife Grundstücke einen höheren Hebesatz festzulegen.

Was ist zu tun?

Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 über die elektronisch eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.

In diesen Feststellungserklärungen müssen alle unbebauten und bebauten Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe deklariert werden. Im Wesentlichen müssen dabei für bebaute und unbebaute Grundstücke die folgenden Angaben gemacht werden:

  • Angaben zur Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Grundstücksart (bebaut, unbebaut)
  • Eigentümer
  • Angaben zur Fläche (Grundstücksfläche, Wohnfläche, sonstige Flächen)

Handlungsempfehlung

Da eine große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden müssen und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen recht knapp bemessen ist, empfiehlt es sich, die benötigten Informationen bereits vorab bereitzustellen.

Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärungen, welche beim Finanzamt einzureichen sind.

Sollten Sie Fragen rund um die Grundsteuerreform haben, sprechen Sie uns an!

Eugen Müller
Eugen MüllerPartner, Steuerberater, LL.M.
Timo Blum
Timo BlumPartner, Steuerberater, Dipl.-Kfm.