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Was Sie über die E-Rechnung wissen sollten

Das Bundesfinanzministerium verpflichtet, ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, insbesondere Betrug im Bereich der Umsatzsteuer zu bekämpfen. Des Weiteren ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronisches Meldesystem einzuführen, über das Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung gesendet werden können.

Ein PDF ist keine E-Rechnung

  • Eine E-Rechnung darf nicht mit einer Rechnung im PDF-Format (sog. Sonstige Rechnung) verwechselt werden, welche z.B. per E-Mail versendet wird.
  • Elektronische Rechnungen müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, die in der Europäischen Norm EN 16931 festgelegt sind.
  • Formate wie ZUGFeRD 2.0 und XRechnung in DATEV-Anwendungen erfüllen bereits diese Norm.
  • Da es sich um einen europäischen Standard handelt, gibt es in jedem Mitgliedsstaat darauf basierende E-Rechnungsformate.

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Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:in

Eugen Müller
Partner, Steuerberater, LL.M.

Quelle: DATEV