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Verkauf von Wirtschafts­gütern an Arbeitnehmer: Wichtige Steuer­regelungen

Unternehmen veräußern oft ausgemusterte Wirtschaftsgüter, wie IT-Ausrüstung oder Firmenfahrzeuge, an ihre Arbeitnehmer. Diese Praxis ist steuerlich vorteilhaft, da sie mit geringem Aufwand verbunden ist und den Mitarbeitern vertraute Geräte zu einem fairen Preis bietet. Allerdings birgt sie auch steuerrechtliche Herausforderungen.

Lohnsteuerliche Bewertung

Der Verkauf dieser Güter zu unter Marktwert-Preisen kann zu einem geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer führen, der lohnsteuerpflichtig ist. Es ist daher wichtig, den üblichen Marktwert des Gegenstands zu bestimmen und die Differenz zwischen diesem Wert und dem Verkaufspreis als geldwerten Vorteil zu betrachten.

Pauschalierungsmöglichkeiten

Für bestimmte Güter, wie betriebliche Fahrräder oder IT-Geräte, gibt es Möglichkeiten, die Lohnsteuer pauschal zu erheben, was die Verwaltung vereinfacht und mögliche Steuerrisiken minimiert.

Praktische Umsetzung

  • Preisfindung: Der Wert des Wirtschaftsguts wird anhand des Marktpreises ermittelt, wobei übliche Preisnachlässe und Rabatte berücksichtigt werden müssen.
  • Dokumentation: Eine genaue Dokumentation der Preisfindung ist entscheidend, um Probleme bei einer Lohnsteuerprüfung zu vermeiden.

Spezielle Regelungen

  • Belegschaftsrabatte: Bei Waren, die der Arbeitgeber auch extern verkauft, gibt es besondere Regelungen. Ein Rabattfreibetrag von bis zu 1.080 € pro Jahr kann unter bestimmten Bedingungen gewährt werden.
  • Dienstwagen: Die Bewertung von Dienstwagen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Es ist wichtig, den Endkundenpreis und nicht den Ankaufspreis eines Händlers als Grundlage zu verwenden.

Fazit

Die korrekte steuerliche Behandlung des Verkaufs von Wirtschaftsgütern an Arbeitnehmer ist komplex, bietet aber sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile. Die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften ist essentiell, um unerwartete steuerliche Nachforderungen zu vermeiden. Mit einer sorgfältigen Planung und Umsetzung kann dies ein effektives Instrument zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit sein.

Quelle: NWB-BB Nr. 10 vom 28.09.2023 Seite 311