Sie sind hier: Müller Blum » Transparenzregister: Handlungsbedarf für sämtliche Gesellschaften
Lesedauer: 2 Minuten

Transparenzregister: Handlungsbedarf für sämtliche Gesellschaften

Transparenzregister: Handlungsbedarf für sämtliche Gesellschaften

Mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wird zum 1. August 2021 das Transparenzregister von einem Auffangregister für wenige Gesellschaften in ein Vollregister umgewandelt, das deutlich mehr Gesellschaften als bisher verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu melden.

Das hat zur Folge, dass nun auch Gesellschaften bei denen sich die erforderlichen Angaben aus anderen Registern (z. B. Handelsregister) entnehmen lassen von der Registrierungspflicht betroffen sind

Gemeldet werden müssen die wirtschaftlich Berechtigten. Dies sind natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte einer Gesellschaft halten oder diese auf vergleichbare Weise kontrollieren. Ist eine solche Person nicht zu ermitteln sind die Mitglieder der Geschäftsführung als wirtschaftlich Berechtigte zu benennen.

Was bedeutet das für GmbHs?

Ab dem 1. August 2021 müssen grundsätzlich durch alle GmbHs die folgenden Informationen des wirtschaftlich Berechtigten eingeholt, aufbewahrt und dem Bundesanzeiger zur Eintragung in das Transparenzregister mitgeteilt werden:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Art- und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  • sämtliche Staatsangehörigkeiten

Für Gesellschaften, die aufgrund der Gesetzesänderung erstmals meldepflichtig werden, gelten die folgenden Übergangsfristen:

Rechtsform Ablauf der Übergangsfrist
AG 31. März 2022
GmbH, Genossenschaft 30. Juni 2022
Stiftungen, eingetragene Personengesellschaft 31. Dezember 2022

Handlungsempfehlung

Betroffene Gesellschaften sollten dringend überprüfen, ob durch die Gesetzesänderung Mitteilungspflichten bestehen und diese fristgerecht und ordnungsgemäß erfüllen. Andernfalls drohen Bußgelder.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema und stehen bei Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Ansprechpartner

Jonas MeyerSteuerberater