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Sind Sie fit für die GoBD?

Mit dem BMF-Schreiben vom 14. November 2014 hat die Finanzverwaltung die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) neu gefasst und erweitert. Folglich gelten seit 2015 die Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden (GoBD). Viele Regelungen in den GoBD finden sich bereits in Richtlinien aus früheren Jahren. Zum Beispiel enthielten schon die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme im Jahr 1995 die Aufforderung zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation.

WARUM SOLLEN SIE DANN PLÖTZLICH JETZT EINE VERFAHRENSDOKUMENTATION ERSTELLEN?

Wenn die Verpflichtung zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation schon seit über 20 Jahren besteht, warum sollten Sie dann ausgerechnet jetzt eine solche Verfahrensdokumentation erstellen?

Die Regelungen aus den Jahren 1995, 2001 und 2009 haben wenig Relevanz im Rahmen von Betriebsprüfungen gehabt, da sich die Finanzverwaltung auf keine gesicherte Rechtsprechung berufen konnte. Dies hat sich mit einigen BFH-Urteilen aus den letzten Jahren geändert. Die jüngsten Rechtsprechungen haben die Rechte der Betriebsprüfer erheblich gestärkt und die Anforderungen an eine ordnungsmäßige, digitale Buchführung enorm verschärft.

Mit Berufung auf diese Urteile kann die Finanzverwaltung nun auf Vor- und Nebensysteme zugreifen sowie die Vorlage einer Verfahrensdokumentation verlangen. Hinzu kommt, dass gemäß dieser BFH-Urteile auch Vorsysteme zu den für die Buchhaltung relevanten Datenverarbeitungssystemen gehören. Daraus folgert die Finanzverwaltung, dass auch diese Systeme revisionssicher sein müssen, obwohl selbst seitens der Finanzverwaltung bekannt ist, dass dies nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand gewährleistet werden kann.

Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen sich für bevorstehende Betriebsprüfungen sicher aufzustellen und den neuen Regelungen gerecht zu werden. Wesentlicher Baustein dafür ist die Anpassung Ihrer Prozesse im Zusammenspiel mit der Erstellung einer Verfahrensdokumentation.

UNSER VORGEHEN FÜR IHREN ERFOLG

1

INHOUSE-WORKSHOP

Erläuterung der Anforderungen der

GoBD und deren Auswirkungen.

2

STANDORTANALYSE

Prüfung Ihrer Prozesse

auf GoBD-Konformität.

3

UMSETZUNG

Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur GoBD-Optimierung

Ihrer Prozesse und Begleitung bei der Umsetzung.

IHR NUTZEN
  • Schulung vor Ort

  • Wissenserwerb

  • Überblick über die Kernthemen der GoBD

  • Erhalt von Unterlagen mit Kernaussagen

IHR NUTZEN
  • Schnelle und unkomplizierte Prüfung Ihres Unternehmens auf GoBD-Risiken

  • Unternehmensinterne Prozessdokumentation

  • Aufzeigen von Chancen und Nutzen, die das GoBD-Projekt eröffnet

  • Vermeidung von GoBD-Risiken

IHR NUTZEN
  • Optimierung Ihrer Prozesse

  • Nutzung der Prozessdokumentation für weitere Bereiche und Tätigkeiten

  • Vermeidung von Strafzahlungen

  • Vermeidung von zukünftigen Betriebsprüfungsrisiken

  • Der 1. Schritt zum Aufbau eines Tax-Compliance-Systems

UNSERE LEISTUNG

Wir begleiten Sie bei der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation und entwickeln mit Ihnen eine ganzheitliche Vorgehensweise zur Optimierung Ihrer Finanzprozesse auf GoBD-Konformität mit der Sie frühzeitig Risiken und Chancen erkennen.

Der Fokus unserer Arbeit liegt in der Analyse Ihrer aktuellen Prozesse im Hinblick auf mögliche Risiken sowie Ihnen darauf aufbauend Handlungsempfehlungen über die erforderlichen Maßnahmen mit auf den Weg zu geben. Ergänzend hierzu unterstützen wir Sie bei der Umsetzung dieser Maßnahmen und zeigen Ihnen mögliche Optimierungspotentiale auf.

Ihr Kontakt

Eugen Müller
Eugen MüllerSteuerberater, LL.M.

Ihr Kontakt

Timo Blum
Timo BlumSteuerberater, Dipl.-Kfm.

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