Sachsen und Saarland
Die Ländermodell Sachsen und Saarland
Das Saarland und Sachsen nutzen das Bundesmodell, weichen jedoch bei der Höhe der Steuermesszahlen ab.
Die Berechnung von Wohngrundstücken im Bundesmodell
Im Rahmen des Bundesmodells wird als Berechnungsgrundlage bei Wohngrundstücken das vereinfachte Ertragswertverfahren genutzt. Hierfür werden im Wesentlichen folgende Daten benötigt:
- den Bodenrichtwert
- die Wohnfläche der Immobilie
- die Nettokaltmiete (gem. Werte des Bewertungsgesetzes)
- das Alter des Hauses
- die Art der Immobilie
Hinzu kommen weitere Angaben zu den einzelnen Gebäuden woraus sich dann der Grundsteuerwert berechnet. Dieser Grundsteuerwert bildet die Grundlage für die weitere Berechnung und wird mit dem sog. Steuermessbetrag multipliziert. Das Ergebnis wird wiederum ins Verhältnis mit dem individuell durch die Gemeinde festgelegten Hebesatz gesetzt, sodass sich der neue Grundsteuerwert, welcher ab dem Jahr 2025 gilt, ergibt.
Die Berechnung von Nichtwohngrundstücken im Bundesmodell
Für Nichtwohngrundstücke wird sich die neue Grundsteuer an einem vereinfachten Sachwertverfahren orientieren. Hierzu sind im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich:
- die gewöhnlichen Herstellungskosten für die jeweilige Gebäudeart
- das Baujahr des Gebäudes
- der Bodenrichtwert
Handlungsempfehlung
Da eine große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden müssen und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen recht knapp bemessen ist, empfiehlt es sich, die benötigten Informationen bereits vorab bereitzustellen.
Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärungen, welche beim Finanzamt einzureichen sind.
Sollten Sie Fragen rund um die Grundsteuerreform haben, sprechen Sie uns an!