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GoBD-Update: Risikominimierung mittels Dokumentation

Risikominimierung mittels Dokumentation

Das für jeden Unternehmer unverzichtbare interne Kontrollsystem muss im Rahmen der Verfahrensdokumentation ausdrücklich berücksichtigt werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann es bei Berichtigungen zum Beispiel von Umsatzsteuervoranmeldungen von großer Bedeutung sein, ob „der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet (hat), das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient“. Die Dokumentation kann nach dieser Auffassung ein Indiz darstellen, „dass gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann“.

Neben der Prozessvereinheitlichung in Ihrem Unternehmen hat die Erstellung der Verfahrensdokumentation einen Mehrfachnutzen. Sie können ohne weiteren Aufwand den Anforderungen der Verwaltung nachkommen. Die Finanzämter fragen oft schon bei Versendung der Prüfungsanordnung, spätestens aber bei Beginn der Betriebsprüfung nach einer Verfahrensdokumentation.

Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation kann als formeller Mangel ausgelegt werden, der für sich allein schon zum Verwerfen der Buchführung führen kann. Die Folge können Zuschätzungen in teilweise beträchtlicher Höhe sein.

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