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Nicht alle Bundesländer rechnen gleich

Die einzelnen Bundesländer können das Modell des Bundes anwenden oder ein eigenes Grundsteuermodell einführen. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben sich dabei für eigene Grundsteuermodelle entschieden, während die Bundesländer Saarland und Sachsen das Bundesmodell mit abweichenden Messzahlen anwenden.

Worin sich die einzelnen Modelle unterscheiden erfahren Sie in unseren weiteren Blogbeiträgen zur Grundsteuer.

Handlungsempfehlung

Da eine große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden müssen und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen recht knapp bemessen ist, empfiehlt es sich, die benötigten Informationen bereits vorab bereitzustellen.

Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärungen, welche beim Finanzamt einzureichen sind.

Sollten Sie Fragen rund um die Grundsteuerreform haben, sprechen Sie uns an!

Timo Blum
Timo BlumPartner, Steuerberater, Dipl.-Kfm.
Eugen Müller
Eugen MüllerPartner, Steuerberater, LL.M.