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Veröffentlichung der Neufassung der GoBD

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Neufassung der GoBD am 28. November 2019 veröffentlicht.

Bereits mit Datum vom 11. Juli 2019 wurde die Neufassung der GoBD veröffentlicht. Dieses Schreiben wurde aber nach nur kurzer Zeit wieder zurückgenommen, da man seitens des BMF noch Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern sah. Damit galten wieder die Grundsätze des Schreibens vom 14. November 2014.

Nun hat das Bundesministerium der Finanzen die GoBD neu gefasst und mit Datum vom 28.11. 2019 veröffentlicht. Das aktuelle Schreiben (IV A 4 – S 0316/19/10003 :001) finden Sie auf der Internetseite des BMF. Das neue BMF-Schreiben tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 – IV A 4 – S 0316/13/10003 -, BStBl I S. 1450 (Rz. 183). Gleichzeitig wird nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige diese Grundsätze auf Besteuerungszeiträume anwendet, die vor dem 1. Januar 2020 enden (Rz. 184).

Die vorgenommenen Änderungen konkretisieren das vormalige Schreiben und beinhalten somit nur punktuelle Änderungen. Ergänzend hierzu hat das BMF Informationen zur Datenträgerüberlassung veröffentlicht, die ebenfalls zum Download bereitstehen.

Ihr Ansprechpartner

Eugen MüllerSteuerberater, LL.M.