Als erfahrene Spezialisten im Bereich Immobilieninvestoren kümmern wir uns um die Bewertung Ihrer Immobilie
Wer Immobilien besitzt, der sollte sich frühzeitig Gedanken über die Übergabe an die nächste Generation machen, um zu vermeiden, dass die Erben Teile des Vermögens verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen.
Zur Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung stehen verschiedene Modelle wie Schenkungen unter Nießbrauchvorbehalt, die Nutzung von Familienpools oder die Gründung einer Stiftung zur Verfügung.
Um eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die Wahl der richtigen Nachfolgestrategie zu erlangen, ist in einem ersten Schritt der bestehende Vermögen zu bewerten. Immobilienvermögen wird dabei je nach Art der Nutzung mit dem Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren bewertet. Die mit diesen Verfahren ermittelten Werte liegen im Regelfall unterhalb des tatsächlichen Verkehrswerts der Immobilie.
Günstigere Bewertung und Freibeträge nutzen
Die Neuregelung soll 2023 in Kraft treten, wenn die Gesetzesänderung wie geplant im Dezember verabschiedet wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich noch in diesem Jahr aktiv zu werden und Vermögen noch zu den bislang geltenden Rahmenbedingungen auf die nächste Generation zu übertragen.
Dabei gelten die folgenden Freibeträge:
Schenkungen an Ehegatten: 500.000 Euro
Schenkungen an Kinder: 400.000 Euro
Schenkungen an Enkel: 200.000 Euro
Bei Schenkungen an Geschwister sowie Neffen und Nichten gilt nur ein Freibetrag von 20.000 Euro.
Übersteigt der Wert des übertragenen Vermögens die Freibeträge, dann fällt Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer an. Diese liegt in Abhängigkeit vom Wert der Übertragung und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem zwischen 7 und 50 Prozent.
Wichtig: Der Freibetrag für Schenkungen kann alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Größere Vermögen werden daher häufig in mehreren Tranchen auf die nächste Generation übertragen.