Grundsteuer steuerlich absetzbar?
Werbungskostenabzug bei Vermietungseinkünften
Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken können die Grundsteuer dann steuerlich geltend machen, wenn sie ihre Grundstücke zur Erzielung von Einnahmen nutzen. In diesem Fall handelt es sich bei der Grundsteuer um Werbungskosten zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Außerdem lässt sich die Grundsteuer in diesem Fall im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Kein Abzug beim Eigenheim
Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können die Grundsteuer leider steuerlich nicht geltend machen.
Handlungsempfehlung
Da eine große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden müssen und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen recht knapp bemessen ist, empfiehlt es sich, die benötigten Informationen bereits vorab bereitzustellen.
Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärungen, welche beim Finanzamt einzureichen sind.
Sollten Sie Fragen rund um die Grundsteuerreform haben, sprechen Sie uns an!