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GRÜNDUNG EINER KAPITALGESELLSCHAFT

  • Auf Wunsch lassen wir die Zulässigkeit Ihres Firmennamen bei der IHK prüfen.
  • Der Unternehmensgegenstand muss die Tätigkeit(en) der Gesellschaft beschreiben. Bitte geben Sie den Unternehmensgegenstand so ausführlich wie möglich an.
  • Das Stammkapital beträgt bei einer GmbH mindestens 25.000 €, bei einer AG mindestens 50.000 € und bei einer UG (haftungsbeschränkt) mindestens 1 € pro Gründer.
  • Bei einer GmbH haben Sie die Möglichkeit das Stammkapital von 25.000 € nur zur Hälfte (12.500 €) bei Gründung einzuzahlen. Bei einer AG und einer UG (haftungsbeschränkt) ist das angegebene Stammkapital bei Gründung in voller Höhe einzuzahlen.
  • Bitte geben Sie hier die Beteiligungsverhältnisse der einzelnen Gesellschafter in % an.
  • Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum
  • GESELLSCHAFTERDATEN

  • GESELLSCHAFTER 1

  • GESELLSCHAFTER 2

  • GESELLSCHAFTER 3

  • WEITERE GESELLSCHAFTER

  • Sie haben mehr als 3 Gesellschaft. Zur Erfassung der Daten aller Gesellschafter, erhalten Sie eine E-Mail von uns.

  • WEITERE ANGABEN

  • Bitte tragen Sie hier Ihre geschätzten Umsätze für das Gründungsjahr und das darauf folgende Jahr ein.
    Umsatz im GründungsjahrUmsatz im Folgejahr 

  • Bitte tragen Sie hier Ihren geschätzten Gewinn für das Gründungsjahr und das darauf folgende Jahr ein.
    Gewinn im GründungsjahrGewinn im Folgejahr 

  • Eine USt-ID wird benötigt, wenn Sie als UnternehmerIn bzw. als Gesellschaft innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sind. Dies beinhaltet sowohl den Verkauf von Waren als auch die Bereitstellung von Dienstleistungen sowie den Einkauf von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

  • Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz, die es kleinen Unternehmen ermöglicht, von der Pflicht zur Vorsteuerabzugsberechtigung und Umsatzsteuerzahlung befreit zu werden. Diese Regelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Brutto-Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

  • SOLL-Versteuerung = Sie sind verpflichtet die Umsatzsteuer mit Ausstellung Ihrer Rechnung abzuführen, unabhängig davon, wann Ihr Kunde Ihre Rechnung bezahlt. IST-Versteuerung = Sie dürfen die Umsatzsteuer erst in dem Monat abführen, in dem Ihr Kunde Ihre Rechnung bezahlt. Die Ist-Versteuerung dürfen Sie in Anspruch nehmen, wenn der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz für das Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 600.000 Euro betragen wird. Wir empfehlen Ihnen die Ist-Versteuerung zu wählen, wenn Sie die Umsatzgrenze von 600.000 Euro für das Gründungsjahr voraussichtlich nicht überschreiten werden.

  • Bitte beachten Sie: Geschäftsführer-Gesellschafter, die ein Gehalt bekommen, zählen ebenfalls dazu.

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Müller Blum Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schwabacher Str. 110
90763 Fürth

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Steuerliche Gestaltungsberatung

Nachfolgeberatung und -planung
Wir beraten Private Clients bei der steuerlich optimierten Übertragung ihrer Unternehmen und ihres Vermögens auf die nachfolgende Generation. Im Mittelpunkt stehen dabei neben der steuerlichen Optimierung immer die Sicherung und ggf. der Ausbau des bestehenden Vermögens.

Zu unseren Leistungen gehören unter anderem die Bewertung des Vermögens nach erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Maßstäben, die Entwicklung von steuerlich optimierten und robusten Strukturen sowie die konkrete Begleitung der Übertragung auf die NextGen.

Unternehmensumstrukturierungen
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Schaffung von steuerlich optimalen Unternehmensstrukturen unter Berücksichtigung der individuellen Ziele. Dazu gehören unter anderem Holding-Strukturen für die Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs, die Gründung von Stiftungen zur Sicherung der Vermögenswerte (Asset Protection), die Schaffung eines Familienpools zur Vorbereitung des Generationswechsels oder schlicht der Wechsel der Rechtsform zur Nutzung steuerlicher Vorteile für künftige Investitionen.

Steueroptimale Investitionsstrukturen
Unsere Steuerexperten unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Struktur für Ihren Vermögensaufbau. Krypto-Assets im Privatvermögen oder in einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Liechtenstein? Erwerb von Immobilien in einer vermögensverwaltenden GmbH oder doch im Familienpool? Ab wann und für welche Wertpapiere lohnt sich eine Trading-GmbH?

Wir bringen Licht ins Dunkel und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre individuellen Vermögensziele!

Newsletter „Grundsteuer“

Newsletter „Immobilien“

Newsletter „GoBD“

Steuerberatung für Unternehmen

Finanzbuchhaltung
Für Unternehmen übernehmen wir gerne die Erstellung der laufenden Finanzbuchführung einschließlich der Umsatzsteuervoranmeldungen und sonstigen steuerlichen Meldungen (OSS, ZM, Meldung von Abzugsteuern). Dabei kümmert sich unser erfahrenes Team nicht nur um die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, sondern um echte Mehrwerte für Unternehmen: Dazu zählen insbesondere die Einrichtung und Pflege von Kostenrechnungen, Soll-Ist-Vergleichen, Konzern-Reportings und Branchenvergleichen.

Lohnbuchhaltung
Zufriedene Mitarbeiter sind das Fundament jedes erfolgreichen Unternehmens. Daher ist es außerordentlich wichtig, dass Lohn- und Gehaltsabrechnungen zuverlässig, richtig und zeitgerecht erstellt werden. Unser Team von erfahrenen Lohnexperten übernimmt alle im Zusammenhang mit den Lohn- und Gehaltsabrechnungen anfallenden Aufgaben und reduziert den administrativen Aufwand in Ihrem Unternehmen auf ein Minimum.
Neben den laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen unterstützen wir Sie gerne in allen Fragen des Lohnsteuerrechts und bei der Erstellung von internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Lohnbereich, die wir im Rahmen einer Verfahrensdokumentation für Sie dokumentieren können. Darüber hinaus betreuen und beraten wir Sie bei Lohnsteueraußenprüfungen sowie Sozialversicherungsprüfungen.

Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen
Für Unternehmen aller Rechtsformen erstellen wir Jahresabschlüsse nach HGB und IFRS sowie die dazugehörigen Steuerbilanzen sowie die dazugehörigen Erstellungsberichte. Gerne unterstützen wir auch bei gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen durch Wirtschaftsprüfer.

Durch unseren proaktiven Beratungsansatz identifizieren wir bereits vor der Deklaration steuerliche und betriebswirtschaftliche Optimierungspotentiale und setzen diese gemeinsam mit Ihnen um und übernehmen die rechtssichere Abbildung in den betrieblichen Steuererklärungen Ihres Unternehmens.

Darüber hinaus erstellen wir Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und die dazugehörigen Steuererklärungen für Angehörige der freien Berufe.

Durchsetzungsberatung und Betriebsprüfungen
Sollte einmal ein Dissens zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigem entstehen, unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Finanzgerichtsverfahren, Stundung) und überwachen dabei alle Fristen und Formalitäten.

Bei steuerlichen Betriebsprüfungen aller Art (Außenprüfung, Sonderprüfungen, Nachschauen) stellen wir gerne alle angeforderten Unterlagen und Daten bereit, erstellen Szenarien und Strategien und übernehmen die Kommunikation mit der Finanzverwaltung – damit Sie sich weiterhin ungestört und sorgenfrei um die wesentliche Dinge kümmern können.

Steuerliche Dokumentationspflichten
GoBD/Verfahrendsdokumentation?

Mitarbeiter

Persönliche Kompetenz
Im beruflichen Alltag ist Erfolg nicht nur ein Ergebnis fachlicher Kompetenz, sondern hängt entscheidend von der eigenen Ausstrahlung und Überzeugungskraft ab. Deshalb legen wir großen Wert auf persönliche Kompetenzen und fördern diese gezielt.

Betriebswirtschaftliches Fachwissen
Die Tätigkeit in einer Steuerkanzlei wird zunehmend von betriebswirtschaftlichen Inhalten geprägt. Bei der Tätigkeit als Steuerberater:in reicht es nicht mehr aus, sich nur auf steuerrechtliche Themen zu begrenzen. Vielmehr erwarten unsere Mandanten, dass wir die Grundlagen der Betriebswirtschaft nicht nur beherrschen, sondern die Beratung in diesem Bereich abdecken. Daher gehört betriebswirtschaftliches Fachwissen zum Grundwissen unserer Mitarbeiter:innen.

Steuerrechtliches Fachwissen
Um unserer spezialisierten Beratungskompetenz gerecht zu werden, steht das steuerrechtliche Fachwissen im Zentrum unserer Tätigkeit. Dies wird gefördert durch die laufende Weiterbildung in Form von Teilnahmen an internen und externen Fortbildungen sowie die Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur und Rechtsprechung.

Prozessuale Denkweise und technisches Grundverständnis
Das Steuerrecht geht immer mehr mit der Auseinandersetzung der IT einher. Die zunehmende Menge an Daten und die vielen neuen Softwareanwendungen führen dazu, dass die Beherrschung von Prozessen und das Verständnis für die technische Abwicklung Voraussetzungen in der Arbeit der Steuerberatung geworden sind. Diesem werden gerecht, in dem wir unsere Mitarbeiter:innen auch in diesen Bereichen fachliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen sowie dieser Aspekt in unserer täglichen Arbeit und der Beratung unserer Mandanten Bestandteil ist.

MÜLLER BLUM