Bitte beachten Sie, dass die Speicherung von Unterlagen außerhalb Deutschlands einer Verlagerung der Buchführung gleichgestellt wird. Dies hat zur Folge, dass Sie einen schriftlichen Antrag bei der Finanzverwaltung zur Speicherung Ihrer Unterlagen außerhalb des Inlands stellen müssen, da das deutsche Recht im Grundsatz vorsieht, dass Belege im Inland aufzubewahren sind.