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GoBD Fragebogen DUO

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  • Herzlich Willkommen!


    Als Vorreiter in Ihrer Branche haben Sie Ihre Buchhaltungs- und Steuerprozesse digital abgebildet und haben somit die Basis für ein zukunftsfähiges Unternehmen gelegt.

    Im nächsten Schritt erfolgt die Erstellung einer Verfahrensdokumentation zur Dokumentation Ihrer Finanzprozesse und Erfüllung der finanzbehördlichen Pflichten.

    Für einen optimalen Ablauf haben wir diesen Fragebogen entwickelt, der Ihnen Zeit und Ressourcen bei der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation spart.
    Wir bitten Sie uns diesen Fragebogen komplett ausgefüllt abzusenden, um Sie bei der Erstellung unterstützen zu können.


    Hinweis:
    Sollten Sie einige Fragen nicht beantworten können, dann überspringen Sie diese und senden uns den Fragebogen trotzdem zu. Zur Klärung dieser Fragen, wird sich im Nachgang ein Mitarbeiter melden, der mit Ihnen alle Punkte gemeinsam durchgeht.
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  • Kontaktdaten

  • Mit Klick auf den "+"-Button können Sie weitere Zeilen hinzufügen.
    VornameNameZuständigkeit im Unternehmen 
  • Bitte beschreiben Sie hier Ihre Branche und Ihre Unternehmenstätigkeit:
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    Max. Dateigröße: 128 MB.


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    • Rechtliche Grundlagen

    • Bitte geben Sie an, wo Sie Ihre steuerlich relevanten Unterlagen aufbewahren bzw. speichern:
    • Bitte beachten Sie, dass die Speicherung von Unterlagen außerhalb Deutschlands einer Verlagerung der Buchführung gleichgestellt wird. Dies hat zur Folge, dass Sie einen schriftlichen Antrag bei der Finanzverwaltung zur Speicherung Ihrer Unterlagen außerhalb des Inlands stellen müssen, da das deutsche Recht im Grundsatz vorsieht, dass Belege im Inland aufzubewahren sind.
      System/SoftwareAusführliche Informationen (Version, etc.)Wo werden die Daten gespeichert (Deutschland oder Ausland)? 
    • Bewahren Sie Unterlagen aufgrund von elektronischer Speicherung auch außerhalb Deutschlands auf, laden Sie bitte hier auch die Erlaubnis der Finanzverwaltung hoch, welche Sie auf Antrag erhalten haben.
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      • Bitte beachten Sie, dass die Speicherung von Unterlagen außerhalb Deutschlands einer Verlagerung der Buchführung gleichgestellt wird. Dies hat zur Folge, dass Sie einen schriftlichen Antrag bei der Finanzverwaltung zur Speicherung Ihrer Unterlagen außerhalb des Inlands stellen müssen, da das deutsche Recht im Grundsatz vorsieht, dass Belege im Inland aufzubewahren sind.
        System/SoftwareAusführliche Informationen (Version, etc.)Wo werden die Daten gespeichert (Deutschland oder Ausland)? 
      • Bewahren Sie Unterlagen aufgrund von elektronischer Speicherung auch außerhalb Deutschlands auf, laden Sie bitte hier auch die Erlaubnis der Finanzverwaltung hoch, welche Sie auf Antrag erhalten haben.
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          • Prozess: Kreditoren (Eingangsrechnungen)

          • Diese Abbildung stellt den bei der Nutzung von DATEV Unternehmen online Musterprozess im Umgang mit Kreditoren dar. Sollte dieser Prozess von Ihrem Vorgehen abweichen, beschreiben Sie Sie bitte im Weiteren Ihre Abweichungen bzw. Ihren individuellen Prozess.