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Die Weihnachtsfeier als steuerlicher Stolperstein

In der Unternehmenskultur sind Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Teambildung. Doch Vorsicht: Steuerlich lauern hier einige Fallen, die es zu beachten gilt.

I. Die steuerliche Bedeutung von Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen, insbesondere Weihnachtsfeiern, sind nicht nur ein gesellschaftliches Ereignis, sondern haben auch steuerliche Relevanz. Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG zählen Zuwendungen bei solchen Anlässen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies umfasst alles, vom Essen und Trinken bis hin zu Übernachtungs- und Fahrtkosten.

II. Freibetrag und seine Tücken

Es existiert ein Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter pro Veranstaltung. Überschreitungen dieses Betrags führen zur Steuerpflicht. Besonders aufmerksam sollten Sie bei der Kalkulation sein, da auch unvorhergesehene Ausfälle („No-Show“-Kosten) den Freibetrag schnell übersteigen lassen.

III. Pauschalversteuerung als Option

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Arbeitslohn aus Betriebsveranstaltungen pauschal mit 25 % zu versteuern. Dies erleichtert die Abwicklung, setzt jedoch voraus, dass die Veranstaltung allen Mitarbeitern offensteht.

IV. Umsatzsteuerliche Behandlung

Bei der Umsatzsteuer ist zwischen Leistungserbringung und Vorsteuerabzug zu unterscheiden. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen steuerbaren Leistungen und Aufmerksamkeiten. Übersteigen die Zuwendungen pro Mitarbeiter den Betrag von 110 €, kann dies umsatzsteuerliche Konsequenzen haben.

V. Fazit und Ausblick

Die Organisation von Betriebsveranstaltungen erfordert nicht nur logistisches Geschick, sondern auch steuerliches Know-how. Es lohnt sich, die 110 €-Grenze genau im Blick zu haben, um unerwünschte steuerliche Überraschungen zu vermeiden. Angesichts der aktuellen Preisanstiege ist eine Anpassung der Freigrenze durch den Gesetzgeber zu begrüßen.

Schlusswort

Dieser Artikel soll als Leitfaden dienen, um die steuerlichen Fallstricke bei Betriebsveranstaltungen, insbesondere Weihnachtsfeiern, zu meistern. Eine sorgfältige Planung und ein Verständnis der geltenden Regelungen helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Quellen: NWB Nr. 47 vom 24.11.2023 Seite 3178