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Die neue Grundsteuer C

Was ist die neue Grundsteuer C?

Nach Auffassung des Bundesfinanzministerium soll die Grundsteuerreform im Ergebnis aufkommensneutral sein, so dass die Mehrheit der Grundstücksbesitzer nicht mehr oder weniger Grundsteuer bezahlt als bisher.

Unabhängig davon wurde die Gesetzesreform genutzt, um eine Grundsteuer C einzuführen, die Spekulationen mit baureifen Grundstücken verteuern soll. Städte und Gemeinden sollen mit der Grundsteuerreform für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft nach Auffassung des Finanzministeriums finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.

Mit Ausnahme von Bayern haben sich alle Bundesländer für die Einführung einer Grundsteuer C entschieden.

Handlungsempfehlung

Da eine große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden müssen und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen recht knapp bemessen ist, empfiehlt es sich, die benötigten Informationen bereits vorab bereitzustellen.

Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärungen, welche beim Finanzamt einzureichen sind.

Sollten Sie Fragen rund um die Grundsteuerreform haben, sprechen Sie uns an!

Timo Blum
Timo BlumPartner, Steuerberater, Dipl.-Kfm.
Eugen Müller
Eugen MüllerPartner, Steuerberater, LL.M.