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Betrifft die Grundsteuer­reform auch das Eigenheim?

Eigentümer eines Eigenheims müssen aktiv werden

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Damit gilt die Verpflichtung zur Abgabe dieser Feststellungserklärungen auch für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum.

Wie werden Eigenheime im Bundesmodell bewertet?

In Abhängigkeit von der Lage des Eigenheims, gilt entweder das Bundesmodell oder ein Ländermodell.

Das Bundesmodell wird in den folgenden Bundesländern angewendet:

Da es sich bei Eigenheimen im Regelfall um Wohngrundstücke handelt, erfolgt die Bewertung im Bundesmodell mit dem Ertragswertverfahren.

Hierfür werden im Wesentlichen folgende Daten benötigt:

  • der Bodenrichtwert
  • die Wohnfläche der Immobilie
  • die Nettokaltmiete (gem. Werte des Bewertungsgesetzes)
  • das Alter des Hauses
  • die Art der Immobilie

Hinzu kommen weitere Angaben zu den einzelnen Gebäuden, woraus sich dann der Grundsteuerwert berechnet. Dieser Grundsteuerwert bildet die Grundlage für die weitere Berechnung und wird mit dem sog. Steuermessbetrag multipliziert. Das Ergebnis wird wiederum ins Verhältnis mit dem individuell durch die Gemeinde festgelegten Hebesatz gesetzt, sodass sich der neue Grundsteuerwert, welcher ab dem Jahr 2025 gilt, ergibt.

Wie werden Eigenheime in den Ländermodellen bewertet?

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gelten abweichende Bewertungsverfahren, die wir auf den jeweiligen Länderseiten darstellen.

Handlungsempfehlung

Da eine große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden müssen und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen recht knapp bemessen ist, empfiehlt es sich, die benötigten Informationen bereits vorab bereitzustellen.

Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärungen, welche beim Finanzamt einzureichen sind.

Sollten Sie Fragen rund um die Grundsteuerreform haben, sprechen Sie uns an!

Timo Blum
Timo BlumPartner, Steuerberater, Dipl.-Kfm.
Eugen Müller
Eugen MüllerPartner, Steuerberater, LL.M.