Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 AO
Wichtige Mitteilung für Betreiber von Kassensystemen: Am 28. Juni 2024 veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben über den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO).
Hintergrund
Durch das BMF-Schreiben vom 6. November 2019 wurde die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 146a Abs. 1 AO nach § 146a Abs. 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt.
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Neuerungen durch das BMF Schreiben vom 28. Juni 2024
Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird nun über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.
Für Kassen(-systeme) steht das Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO somit ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung.
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Zusätzlich zur Mitteilungspflicht von Kassen(-systemen) regelt das Schreiben vom 28.06.2024 auch die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen