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Baden-Württemberg

Das Landesmodell Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde ein eigenes Landesgesetz im November 2020 durch den Landtag verabschiedet, wonach die Grundsteuer für das Grundvermögen nach einem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt wird.

Die Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien:

  • der Grundstücksfläche und
  • dem Bodenrichtwert.

Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, erfolgt ein Abschlag bei der Steuermesszahl in Höhe von 30 Prozent.

Handlungsempfehlung

Da eine große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden müssen und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen recht knapp bemessen ist, empfiehlt es sich, die benötigten Informationen bereits vorab bereitzustellen.

Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärungen, welche beim Finanzamt einzureichen sind.

Sollten Sie Fragen rund um die Grundsteuerreform haben, sprechen Sie uns an!

Timo Blum
Timo BlumPartner, Steuerberater, Dipl.-Kfm.
Eugen Müller
Eugen MüllerPartner, Steuerberater, LL.M.