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E-Rechnung Teil 9 von 9
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B2G: E-Rechnung heute bereits gültig

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hinsichtlich des Empfangs und der Erstellung von E-Rechnungen im Bereich B2G (Business-to-Government) keine einheitliche Regelung in Deutschland.

Hintergrund ist, dass sowohl jedes Bundesland als auch der Bund eigene Rechnungsverordnungen haben und darin die entsprechenden Verpflichtungen geregelt sind.

Derzeit bestehen im B2G-Bereich folgende Verpflichtungen:

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Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:in

Eugen Müller
Partner, Steuerberater, LL.M.

Stand: April 2024

Quelle: DATEV