B2G: E-Rechnung heute bereits gültig
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hinsichtlich des Empfangs und der Erstellung von E-Rechnungen im Bereich B2G (Business-to-Government) keine einheitliche Regelung in Deutschland.
Hintergrund ist, dass sowohl jedes Bundesland als auch der Bund eigene Rechnungsverordnungen haben und darin die entsprechenden Verpflichtungen geregelt sind.
Derzeit bestehen im B2G-Bereich folgende Verpflichtungen:
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Stand: April 2024
Quelle: DATEV