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Aktuelle Änderungen zur Bestätigung ausländischer USt-IdNr

Aktuelle Änderungen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteueridentifikationsnummern

Durch Erlass des Bundesministeriums der Finanzen wurde Abschnitt 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) geändert. Im Online-Bestätigungsverfahren ist der Nachweis durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemeinüblichen Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen. Die Druckfunktion steht ab dem 01.01.2021 nicht mehr zur Verfügung.

Dies hat somit auch zur Folge, dass ab dem 01.01.2021 das BZSt somit keine schriftlichen Bestätigungsmeldungen mehr per Post verschickt. Der Nachweis für Massenabfragen muss zukünftig über die Aufbewahrung und Speicherung der elektronischen Antwortdatensätze vom BZSt geführt werden.

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Im Zusammenhang mit den aktuellen Änderungen wird die elektronische Antwort nach der qualifizierten Abfrage ab dem 04.01.2021 als Download angeboten.

BREXIT-Auswirkungen

Ab dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich, mithin Großbritannien und Nordirland, nach dem Austrittsabkommen nicht mehr als Gemeinschaftsgebiet und ist für umsatzsteuerrechtliche Zwecke nach dem 31.12.2020 grundsätzlich als Drittlandsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG zu behandeln. Eine Ausnahme gilt für Nordirland für den Bereich der Warenlieferungen, für das im „Protokoll zu Irland/Nordirland“ ein besonderer Status vereinbart wurde. Hierzu das BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2020.

Unternehmer aus Nordirland, für die der besondere Status des Protokolls gilt, erhalten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Länderkennzeichen „XI“. Diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummern können ab dem 01.01.2021 im Bestätigungsverfahren nach § 18e UStG geprüft werden.

Somit können USt-Ids mit dem Länderkürzel GB ab dem 01.01.2021 nicht mehr bestätigt werden. Dies gilt für die Prüfung über den EU/VIES Service als auch für die qualifizierte Bestätigung beim BZSt. Eine Prüfung dieser IDs mit dem U2 VAT-ID Check ergibt die Meldung „ungültiges Länderkennzeichen“. Unternehmer aus Nordirland, für die der besondere Status des Protokolls gilt, erhalten eine USt-Idnr mit dem Länderkennzeichen „XI“. USt-Idnr mit dem Länderkürzel XI können mit dem U2 VAT-ID Check ab sofort geprüft werden.